KRINÈS BERLIN | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Onlineshop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSUMFANG

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen mit Ausnahme der Verträge, die über unseren Onlineshop (shop.krinesberlin.de) zustande gekommen sind.
(2) Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(3) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen durch einen Mitarbeiter oder Handelsvertreter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Inhabers. Dies betrifft insbesondere Preise, Liefertermine und Gewährleistungsbestimmungen.

 

2. ANGEBOT UND LIEFERTERMINE

(1) Im Zweifel gilt Auftragsannahme und Vertragsschluss durch Erfüllung.
(2) Unsere Angebote, Liefer- und Leistungstermine sind stets unverbindlich, es sei denn, sie sind mit dem Inhaber schriftlich vereinbart worden.
(3) Die Lieferung erfolgt innerhalb der Lieferzeit zuzüglich eines Nachlieferungszeitraums von 18 Tagen.
(4) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche andauern, verlängert sich eine verbindliche Lieferfrist nach Kenntnisgabe ohne weiteres angemessen, mindestens aber für die Dauer der Behinderung. Schadensersatzansprüche sind insbesondere bei nicht von uns zu vertretender Unmöglichkeit ausgeschlossen.
(5) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferungen vor.
(6) Ist der Käufer mit Zahlungen aus vorangegangenen Geschäften länger als vierzehn Tage nach Fälligkeit im Rückstand, sind wir ungeachtet etwa bestehender verbindlicher Lieferfristen berechtigt, erst nach Zahlung weiterzuliefern, ohne dass dem Käufer hieraus ein Recht zur Abnahmeverweigerung entsteht.

 

3. GEFAHRENÜBERGANG

(1) Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Ware im Zuge der Lieferung unsere Geschäftsräume verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
(2) Verzögert sich die Absendung aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dies gilt insbesondere für Ziff. 2 Nr. 6.

 

4. AUSWAHLSENDUNGEN UND KOMMISSIONSWARE

(1) Auf Wunsch des Kunden zur Ansicht oder zur Auswahl gelieferte Ware ist innerhalb von acht Tagen nach Erhalt derselben an uns zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen. Die Rücksendung hat an die Firmenadresse zu erfolgen.
(2) Ziff. 3 Nr. 1 gilt entsprechend. Daneben trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Versendung für die Rücksendung der Ware.
(3) Für Kommissionsware gilt ebenfalls Ziff. 3 Nr. 1 sowie vorstehend Ziff. 4 Nr. 2 entsprechend.

 

5. ABNAHMEVERWEIGERUNG

(1) Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware oder bleibt er nach Anzeige der Bereitstellung der Ware und Versendungsbereitschaft mit der Abnahme oder der Zahlung der Ware auch aus vorangegangenen Lieferungen oder mit einer vereinbarten Sicherheitsleistung nach Mahnung in Verzug, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, ohne weiteren Nachweis pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20% des Verkaufspreises zu fordern. Die Beweislast für einen geringeren Schaden trägt der Käufer.
(2) Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware aus finanziellen Gründen, gilt vorstehend Ziff. 5 Nr. 1 auch dann, wenn die Ware noch nicht ausgesondert oder versandt worden ist.

 

6. PREISE

(1) Alle Preise sind EURO-Preise.
(2) Innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss erfolgt Berechnung nach unseren am Tage der Lieferung geltenden Preislisten.
(3) Verpackungen, Fracht und sonstige Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, solange der Käufer ausreichend Bonität besitzt. Wir sind jedoch berechtigt, auch gegen bar oder Nachnahme zu liefern.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung gewähren wir 4% Skonto. Weitergehender Rabatt oder Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet.
(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden fällig zu stellen und den Kunden 6% Zins über dem EURIBOR, mindestens aber 1% pro Monat in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
(4) Gegen unsere Ansprüche kann nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Ansprüchen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Beanstandungen sind schriftlich anzuzeigen. Die Absendung der Anzeige hat spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Im Handelsverkehr gilt die sofortige Rügepflicht.
(2) Die Veränderung der Ware durch den Käufer nimmt diesem das Recht zur Beanstandung.
(3) Handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, Farbe oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Außer für Kostüme, die als solche verkauft werden, übernehmen wir keine Gewähr für absolute Farbgleichheit innerhalb eines Farbtones für Ober- und Unterteile.
(4) Im Handelsverkehr ist das Recht des Käufers auf Wandelung ausgeschlossen.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller unserer sonstigen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer tritt schon heute seine gesamten Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware an uns zu unserer Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, wobei wir uns den Widerruf dieser Ermächtigung vorbehalten. Auf unser Verlangen hat der Kunde die zur Einbeziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu übermitteln und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten.
(3) Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt ohne unsere ausdrückliche Erklärung, sobald der Käufer seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unserer Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(4) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
(5) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen sicherungshalber abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Sicherungsgebers nach unserer Wahl insoweit freizugeben (zurückabzutreten), als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 15% übersteigt.

 

10. DATENSPEICHERUNG

(1) Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – elektronisch speichern und verarbeiten.

 

11. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

(1) Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist 10961 Berlin Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Berlin, Deutschland. Dieser Gerichtsstand wird unabhängig von dem Ort des Vertragsschlusses oder der Nationalität der anderen Vertragspartei vereinbart. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, jedes andere Gericht anzurufen, das gesetzlich zuständig wäre.
(3) Auf sämtliche Verträge die wir abschließen, ist ausschließlich das deutsche materielle Recht anzuwenden. Entgegenstehende Verweisungsnormen des deutschen Rechts werden – soweit zulässig – abbedungen.
(4) Mahnkosten und Kosten der gerichtlichen Durchsetzung unserer Forderung trägt der Schuldner. Dies gilt auch für die rechtliche Durchsetzung unserer Forderung im Ausland und gegen ausländische Schuldner.

 

12. SCHLUSSVORSCHRIFT

(1) Der Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen steht die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht entgegen.

 

 

September 2015

 

——————— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ———————